
Versicherungsanforderungen für die Einreise in die Ukraine
Was Sie über die Reiseversicherungsanforderungen vor einer Reise in die Ukraine wissen müssen
Wichtig: Anforderungen können sich ändern. Überprüfen Sie die aktuellen Anforderungen immer bei der nächsten ukrainischen Botschaft oder dem nächsten Konsulat, bevor Sie reisen.
Allgemeine Anforderungen
- Mindestens €30.000 Deckung pro Versicherungsfall
- Die Police muss für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts gültig sein
- Kriegsrisikoschutz wird für alle Reisenden dringend empfohlen
- Das Zertifikat muss Ihren Namen, Ihre Passnummer und den Deckungszeitraum klar ausweisen
- Die Versicherung muss von einem in der Ukraine anerkannten Anbieter stammen
Wer braucht die Versicherung gesetzlich?
Gemäß Artikel 7 des ukrainischen Versicherungsgesetzes ist eine Reiseversicherung verpflichtend für:
- Journalisten
- Reporter
- Korrespondenten
- Medienvertreter
- Meinungsführer
Für alle anderen Reisenden – Touristen, Geschäftsreisende, Studierende und Freiwillige – wird eine Reiseversicherung dringend empfohlen, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Grenzbeamte können jedoch bei der Einreise einen Versicherungsnachweis verlangen.
Anforderungen nach Herkunftsregion
| Region | Visum erforderlich? | Versicherungshinweise |
|---|---|---|
| EU-/EWR-Länder | Nein (visumfrei bis 90 Tage) | Versicherung dringend empfohlen; kann an der Grenze verlangt werden |
| USA / Kanada | Nein (visumfrei bis 90 Tage) | Versicherung dringend empfohlen; Gesundheitsversorgung ist für Besucher nicht kostenlos |
| Vereinigtes Königreich | Nein (visumfrei bis 90 Tage) | Versicherung dringend empfohlen |
| Indien | Ja (Visum erforderlich) | Versicherung für Visumantrag verpflichtend; Mindestdeckung €30.000 |
| Türkei | Nein (visumfrei bis 90 Tage) | Versicherung dringend empfohlen |
| Andere Länder | Bei der Botschaft erkundigen | Anforderungen bei der nächsten ukrainischen Botschaft oder dem Konsulat überprüfen |
Versicherung für Visumanträge
Wenn Sie ein Visum für die Einreise in die Ukraine benötigen, ist eine Reiseversicherung in der Regel ein verpflichtender Bestandteil Ihres Visumantrags. Ihr Versicherungszertifikat muss Folgendes ausweisen:
- Mindestens €30.000 Deckung
- Deckung für die gesamte Dauer Ihres geplanten Aufenthalts
- Ihren vollständigen Namen (übereinstimmend mit dem Reisepass)
- Policennummer und Deckungszeitraum
- Name des Versicherungsanbieters
Das Zertifikat sollte ausgedruckt und den Unterlagen Ihres Visumantrags beigefügt werden.
Dokumentationsanforderungen
Ihr Versicherungsdokument muss folgende Angaben klar ausweisen:
- Vollständiger Name des Versicherten (übereinstimmend mit dem Reisepass)
- Reisepass- oder Reisedokumentnummer
- Deckungszeitraum (Beginn und Ende)
- Art der Deckung (Standard oder Extended)
- Maximale Deckungssumme (€30.000)
- Policennummer
- Angaben zum Versicherungsanbieter (EUROINS)
- Notrufnummern
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